Graf Wilhelm I. von Wied verliert Engers
Graf Wilhem I. hat viel Unmut auf sich gezogen. Von ihm ist eine Urkunde aus dem Jahr 1371 überliefert, mit der er sich verpflichtete, Kölner Kaufleuten zur Entschädigung die gewaltige Summe von 12.130 schweren Gulden zu zahle. (Im Rheinischen Münzverein von 1386 waren das 41.193,48 Gramm Feingewicht = 41 Kilo reines Gold. Sie hätten als Barrengold am 12.3.2004 in Frankfurt am Main je Kilo 10.530 Euro, insgesamt somit 431.730 Euro gekostet.) Knapp einen Monat vorher hatte der Graf Wilhelm dem Erzbischof und Kurfürsten Cuno von Trier zur Sühne "daz Dorff und Gerichte von Engirs". also Engers, abgetreten.
Was hatte er verbrochen?
Graf Wilhelm hatte gegenüber dem Kaiser Anspruch auf 1.500 Mark lötigen Silbers gehabt. Eine kaiserliche Urkunde von 1359 bestimmte, er dürfe den Betrag bis zu dieser Höhe als Zoll, an welches Fürsten oder Herrn Zoll er wolle, von jedem Fuder Weins oder anderer Kaufmannschaft zu Wasser oder zu Lande erheben.
Als er niederländische oder Kölner Kaufleuten, die den Rhein hinauf zur Messe nach Frankfurt fuhren, Tuchwaren im Wert von mehr als 4.000 Gulden wegnahm, verstieß er gegen ein Sühneversprechen, mit dem er 1349 dem Erzbischof und Kurfürsten Balduin von Trier gelobt hatte, dessen Geleitsrecht auf dem Rhein nicht zu behindern. Kurfürst Cuno von Falkenstein zu Trier befreite die gefangenen Kaufleute und entriß dem Grafen Wilhelm jenes Dorf Engers.
Was wäre, wenn dieser Ort Graf Wilhelm zu Wied behalten hätte? 1357 hatte er von Kaiser Karl IV. für seine Dörfer Almersbach, Engers und Nordhofen Stadtrechte erwirkt. Sie blieben ungenutzt. Hätte, wenn Engers wiedisch geblieben wäre, 300 Jahre später ein anderer Graf zu Wied Veranlassung gehabt, gleich daneben auf einer vom Hochwasser heimgesuchten Flur unter Übertragung der für Nordhofen ausgestellten Urkunde die Stadt Neuwied zu gründen? Nein. Also Appell an die heutigen Neuwieder, des gewalttätigen Grafen Wilhelm dankbar zu gedenken!
Auszug aus dem Buch von Hans-Jürgen Krüger
„Das Fürstliche Haus Wied, Grafschaft zu Isenburg, Herren zu Runkel und Neuerburg“.
ISBN 3-980 9107-4-1
Börde-Verlag . Werl
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